Allgemeine Vertragsbedingungen

Zweck:
der Spielgruppe (SG) ist es, allen Kindern, die 1-2 Jahre vor dem Eintritt in den Kindergarten stehen, erste Erfahrungen ausserhalb des Elternhauses zu ermöglichen. Dabei lernt es, auf andere Kinder zuzugehen und diese zu akzeptieren. Auf einfühlsame Weise werden die Kinder dabei von unseren ausgebildeten Spielgruppenleiterinnen begleitet. Ihre Sinne werden angeregt, wobei nicht das Endprodukt im Vordergrund steht, sondern das Erlebnis.
   
Eintritte:
in die SG sind im August (eine Woche nach Schuljahresbeginn) sowie nach Absprache mit der Koordinatorin möglich, sofern Platz vorhanden ist. Die Gruppen bestehen aus mindestens 6 Kinder.    

Anmeldungen:
werden nur in schriftlicher Form (Online-Anmeldeformular) berücksichtigt. Reservationen und/oder mündliche Anmeldungen werden nicht entgegengenommen.   Bei der Gruppeneinteilung werden Alter, Geschlecht und Muttersprache des Kindes sowie die Wünsche der Eltern nach Möglichkeit berücksichtigt. Kinder, die die Spielgruppe ein zweites Jahr besuchen wollen, müssen neu angemeldet werden. Melden Sie Ihr Kind sowohl in der SG als auch im Kindergarten an, so muss dies auf der Anmeldung vermerkt werden.  

Kündigungsfrist sind 3 Monate, jeweils auf das Monatsende schriftlich bei der Koordinatorin einzureichen.
Der Vertrag läuft automatisch per 31. Juli aus.
Es ist den Spielgruppenleiterinnen nach einem Gespräch mit den Eltern und der Koordinatorin vorbehalten, Kinder zurückzustellen, resp. vom Besuch auszuschliessen, wenn sich das Kind augenscheinlich in der Gruppe nicht wohlfühlt und/oder überfordert ist und dadurch die Arbeit mit der Gruppe verunmöglicht.  

Konditionen:
CHF 20.— für 2 ½ Stunden in der Innenspielgruppe. Die Waldspielgruppe kostet CHF 25.- für  2 ½ Stunden.  Mit dem Eintritt in die Spielgruppe wird ein obligatorischer Administrationsbeitrag von CHF 30.- pro Spielgruppenjahr fällig.   Die Quartalsrechnungen sind im Voraus und innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Gemahnt wird nur einmal mit einer zusätzlichen Gebühr von CHF 10.-. Wird der Betrag danach nicht innert 10 Tagen überwiesen, so wird der Spielgruppenplatz frei gegeben. Sie bezahlen den für Ihr Kind pro Schulquartal freigehaltenen Spielgruppenplatz. Absenzen, Ferien während der Schulzeit oder vorzeitiger Austritt des Kindes gehen zu Lasten der Eltern. Die Ferien richten sich nach den Schulferien der Gemeinde Zollikofen.

Die nachstehenden Rahmenbedingungen bilden einen Vertragsbestandteil einer jeden Spielgruppenanmeldung und gelten als verbindlich.

Anmeldung:

Die Einteilungen werden nach Posteingang festgelegt. Ihre Anmeldung bezieht sich auf ein ganzes Schuljahr und ist verbindlich.

Durchführung:

Die Angebote können nur durchgeführt werden, wenn sich genug Kinder für das jeweilige Angebot anmelden. Melden sich weniger an, wird das Angebot nicht durchgeführt.

Zahlungsbedingungen:

Die Quartalsrechnungen sind im Voraus und innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. Gemahnt wird nur einmal mit einer zusätzlichen Gebühr von CHF 10.-. Wird der Betrag danach nicht innert 10 Tagen überwiesen, so wird der Spielgruppenplatz frei gegeben. Sie bezahlen den für Ihr Kind pro Schulquartal freigehaltenen Spielgruppenplatz.

Rückerstattungen:

Bei nicht besuchten Spielgruppentagen und bei frühzeitigem Verlassen der angemeldeten Spielgruppendauer, gibt es keine Rückerstattung.

Krankheit / Ausfall

Bei Unfall oder Krankheit einer Spielgruppenleiterin, werden die Eltern baldmöglichst informiert. Die Spielgruppenleiterin ist bemüht eine Stellvertretung zu organisieren. Ist dies nicht möglich, bleibt die Spielgruppe geschlossen. Die ausgefallenen Stunden können nicht nachgeholt werden und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Muss die Spielgruppe aus Gründen, die nicht von der Spielgruppe verschuldet wurden, geschlossen bleiben, z.B aus behördlich angeordneten Gründen, ist die Spielgruppe nicht verpflichtet eine anteilsmässige Rückerstattung zu leisten.

Die Spielgruppenleiterin ist frühzeitig über Ferien und andere Absenzen des Kindes zu informieren. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrags und die Stunden können nicht nachgeholt werden.

Feiertage/Ferien

Feiertage und Ferien werden wie in der Schule Zollikofen gehandhabt.
Das Spielgruppenjahr beginnt eine Woche nach Schulstart und dauert bis zu den Sommerferien gem. Ferienplan Stadt Bern.

Schnuppern:

Schnuppern ist nach Absprache jederzeit möglich.

Versicherung

Das Kind ist durch die Spielgruppe nicht versichert. Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist ausschliesslich Sache der Eltern.

Krankheit

Es dürfen nur gesunde Kinder in die Spielgruppe gebracht werde. Allergien und/oder Krankheiten sind uns schriftlich mitzuteilen. Diese Informationen werden vertraulich behandelt. Die Spielgruppenleiterin hat das Recht kranke Kinder nicht anzunehmen. Erkrankt ein Kind während des Spielgruppenunterrichts, müssen die Eltern ihr Kind innerhalb einer Stunde abholen, sofern sie von der Spielgruppenleiterin kontaktiert wurden.

Trägerschaft

Der Spielgruppenverein Zollikofen.

Änderung der Rahmenbedingungen

Der Verein behält sich jederzeit Änderungen der Rahmenbedingungen vor.

Mit der Anmeldung, bestätigen Sie die Eintrittsbedingungen gelesen zu haben, und dass sie mit den enthaltenen Punkten einverstanden sind.

Spielgruppenverein Zollikofen


 AVB Spielgruppenverein Zollikofen